Zeitarbeit, Leiharbeit oder Temporärarbeit – Begriffe, die für viele nicht unbedingt im positiven Licht stehen. Auch die KDS Personalberatung hat als Personaldienstleister in der Branche der Zeitarbeit häufig mit diversen Vorurteilen zu tun. Schnell werden Bezeichnungen wie „moderne Sklaverei“ oder „Ausbeutung“ mit der Temporärarbeit in Verbindung gebracht – auch wenn die Realität heute ganz anders aussieht. Wir haben uns fünf Vorurteile über die Zeitarbeit rausgesucht und klären auf.

Vorurteil 1: Zeitarbeit wird nicht gerne im Lebenslauf gesehen. Es gibt keinen Grund die Erfahrungen in der Zeitarbeitsbranche im Lebenslauf zu verbergen, denn auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist die Zeitarbeit mittlerweile komplett anerkannt. Immerhin kann man als Zeitarbeiter in unterschiedlichen Unternehmen unterschiedliche Arbeitsabläufe kennenlernen. Somit zeigen Temporärarbeiter Flexibilität und können vielseitige Erfahrungen vorweisen, was von vielen Personalern gerne gesehen wird.

Vorurteil 2: Die Branche der Geringqualifizierten – Fachkräfte haben in der Zeitarbeit nichts zu suchen. Die Zeitarbeit bietet vor allem für junge Menschen, Geringqualifizierte und Ältere eine top Chance. Aber auch Arbeitslose und Langzeitarbeitslose erhalten durch die Zeitarbeit eine neue Chance in das Berufsleben (wieder) einzusteigen. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass Fachkräfte in der Zeitarbeitsbranche fehl am Platz sind: Unternehmen haben auch Bedarf an hochqualifizierten Arbeitnehmern. Es schadet schließlich auch keinem Akademiker in unterschiedliche Arbeitsbereiche einen Einblick zu gewinnen und vielfältige Erfahrungen zu sammeln.

Vorurteil 3: Zeitarbeit ist „moderne Sklaverei“ und „Ausbeutung“. Die beiden Begriffe sollte man sich in Bezug auf die Zeitarbeit schnell wieder aus dem Kopf streichen. Auch die Zeitarbeitsbranche hat einen Mindestlohn, der im Frühjahr 2020 auf 10,15 Euro im Westen und 9,88 Euro im Osten angestiegen ist. Ab dem 1. April 2021 werden die Tariflöhne sogar bundesweit einheitlich sein und es wird im Lohn keinen Unterschied mehr zwischen Westen und Osten geben.

Doch verdienen Zeitarbeitnehmer weniger als die Stammbelegschaft eines Unternehmens? Nach neun beziehungsweise fünfzehn Monaten Arbeit im selben Unternehmen erhalten Zeitarbeiter auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft. Neben einer Lohnuntergrenze gibt es aber auch Tarifverträge und Zusätze wie Fahrtkostenerstattungen oder -zuschüsse.

Vorurteil 4: Keine Rechte für Zeitarbeiter. Das stimmt nicht: Auch Leiharbeitnehmer haben Rechte, wie beispielsweise das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das es bereits seit 1972 gibt. Die Unternehmen schließen Verträge mit uns, dem Personaldienstleister, ab und somit stehen unseren Arbeitnehmern vergleichbare Rechte wie der Stammbelegschaft in einem Unternehmen zu.

Vorurteil 5: Zeitarbeit und Festanstellung passen nicht zusammen. Und ob sie das tun! Zeitarbeiter können mit Personaldienstleistern wie der KDS Personalberatung einen unbefristeten Vertrag eingehen. Dazu gehören der reguläre tarifliche Urlaubsanspruch, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder auch der Vergütungsanspruch, wenn mal kein Einsatz vorhanden sein sollte. Zudem entwickeln sich oftmals aus einigen Zeitarbeitsverhältnissen auch Festanstellungen bei dem Kundenunternehmen – wo hat man sonst die Chance seinen potenziellen Arbeitgeber vorab kennenzulernen?

Fazit. Schnell wird klar: Einige Vorurteile über die Zeitarbeit sind veraltet und haben nichts mit der Realität zu tun. Mit festen Arbeitsverhältnissen, fairen Löhnen und vielfältigen Chancen bringt die Zeitarbeitsbranche diverse Vorteile mit sich und kann für jeden eine Anstellung bereithalten. Die KDS Personalberatung hilft dir gerne deinen Traumberuf in der Zeitarbeit mit fairen Arbeitsbedingungen zu finden.